Frankfurt. Vor einem Mahnschreiben der Kanzlei Katharina Davoutaki & Partner mit einer Niederlassung in Frankfurt warnt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die in Athen zugelassene Rechtsanwältin verlangt die Zahlung von 127,50 Euro für für die Teilnahme an der Lotto-Spielgemeinschaft des Unternehmens Lotto-Tip GmbH. In dem Schreiben heißt es, dass ein Lastschrifteinzug vom Konto des Betroffenen nicht vorgenommen werden konnte und daher die Mitgliedschaft gekündigt wurde. Die Verbraucherzentrale rät, die Forderung nicht ohne eingehende Prüfung zu zahlen. Betroffene berichten, dass sie keinen Vertrag mit der Lotto-Tip GmbH haben.
„Wer im Zweifel ist, ob ein Vertragsverhältnis besteht, sollte dies nachprüfen, und nicht ohne weiteres das geforderte Geld überweisen“, warnt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. „Ist die Forderung unberechtigt, sollten Betroffene trotz aggressiver Androhung eines Mahnverfahrens und weiterer Kosten schriftlich per Einschreiben widerrufen“, so der Verbraucherschützer weiter.
Immer wieder versuchen dubiose Geschäftemacher mit zweifelhaften Forderungen, die Gutgläubigkeit der Verbraucher auszunutzen. Mit der Kanzlei Katharina Davoutaki & Partner kann die Angelegenheit derzeit nicht geklärt werden. Über die angegebene Telefonnummer ist sie für Gespräche nicht zu erreichen.
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