Rödelheim. Als ich diese Geschichte vor einigen Tagen in der FNP las dachte ich, die wollten mich veräppelt. Sicherlich kennt, oder besser kannte jeder Rödelheimer, das olle kleine Häuschen, dass in der Assenheimer Straße, unmittelbar neben dem früheren Leo Pinkerton's Kunstkabinett, seit Jahren schon vor sich hingammelte. Aber: Das Häuslein stand unter Denkmalschutz. Mit einer Plane rundum sollte es vor dem weiteren Verfall geschützt werden.
Nun erbarmte sich ein Investor, wollte das Haus offenbar sanieren, wie zu lesen war - zumindest soll er das im Bauantrag so formuliert haben. Inzwischen ist die Plane runter - und das Haus ist weg. Abgerissen, fortgeschafft. An Stelle des denkmalgeschützten Hauses steht nun ein neuer Rohbau, der zudem ziemlich weit in Richtung Gehweg vorgezogen aussieht.
Da hatte wohl jemand keinen Bock sich dem Denkmalschutz zu beugen und dachte wohl: ach, wenn das Ding weg ist, wird's wohl nicht so schlimm sein. Naja, also die Stadt soll stinkesauer sein, wie man hört. Man lässt sich im Rathaus dann wohl doch nicht so gerne verarschen und vor vollendete Tatsachen stellen. Zumindest gibt es nun einen Baustopp. Und nun? Also bei soviel Dreistigkeit würde ich als Stadt den Abriss verlangen.
Übrigens: vor vielen Jahren, als nebenan noch eine Bäckerei war, hatte man dem Bäcker nicht erlaubt, seine Bachstube zu erweitern - wobei womöglich auch das alte Haus weggekommen wäre. Die Frage wäre nur gewesen, wäre eine moderne, konkurrenzfähige Backstube nicht zugleich ein Gewinn gewesen für die Leute, die entlang der Assenheimer Straße wohnen und dahinter in der Schenkstraße? Welche Entwicklung hätte die ganze Ecke womöglich unter diesen anderen Vorzeichen genommen? Nun steht an der Stelle besagter Rohbau und man darf gespannt sein, wie sich die Posse weiterentwickelt.
3 Kommentare:
Das ist ja wirklich ein extremer Eingriff den der Eigentümer da vorgenommen hat. Ich hoffe, die Denkmalbehörde orientiert sich bei der Strafe eher am oberen Rand des möglichen Bußgelds (bis zu 500'000 Euro nach Denkmalschutzgesetz Hessen) und zwingt den Besitzer zur Wiederherstellung! Ich hoffe, ihr bleibt an der Sache dran!
raz.
Nun ja, die "Wiederherstellung" hat er ja bereits probiert... Wenn man sich das alte Gebäude bei Google anschaut, so stand auch das schon "auf dem Bürgersteig". War vermutlich deutlich älter als die heutige Straßenführung mit Gehweg. Bin mal gespannt, ob das Bauuamt den Neubau in dieser Form nachträglich genehmigt. Schön wäre das unter den gegebenen Umständen allerdings nicht.
Nun denn....
...wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Jeder der den Artikel in der FNP gründlich gelesen hätte, hätte feststellen können, dass ZITAT:
"Rainer Kling, stellvertretender Leiter der Bauaufsicht, erklärt auf Anfrage, dass das alte Gebäude nicht unter Denkmalschutz stand."
Ein andere Geschichte wäre die Ortskernerhaltungssatzung, die für den Rödelheimer Kernbereich schon seit langen Jahren Anwendung findet.
Aber das hätte wahrscheinlich das Blut aus dem Artikel genommen. Der Boulevard lässt grüßen.
Das nächste mal wäre es vielleicht angebracht mal die Fachmenschen (z.B. gibt es Stadtteilarchitekten für Rödelheim) zu interviewen.
Wie "anonym" am 11.03. sehr richtig anmerkt, hatte schon das jetzt leider verschwunden Gebäude die gleichen Grundmaße.
Denkmalschutz besteht in der Assenheimer/Schenkstraße einzig für das "Wöhlerhaus". Allerdings war es auch hier möglich Dachfenster , die Herrn Wöhler nicht bekannt gewesen sein dürften, einzubauen.
Es ist bedauerlich, dass durch leichtfertige, sensationsgierige Berichterstattung ein prinzipiell begrüßenswertes Ansinnen ad absurdum geführt wird. Insbesondere weil sich besonders im Kernbereich des Stadtteils vieles ändert und sehr wahrscheinlich ändern wird. Z.B. die ehemalige Hofreite und der sog. Wehrhof an der Ecke zur Ölmühlgasse.
Ob zum Vorteil, bleibt abzuwarten!
Kommentar veröffentlichen