Rödelheim. Manchmal fragt man sich ja schon, was so manchen Mitbürger reitet. Etwa den, der vor einigen Tagen in einer Nacht und Nebelaktion so um das Wochenende herum, einfach einen Wahlaufkleber der Grünen ("Verliebt in Vielfalt", rechts) ungefragt auf unser Gartentürchen gebappt hat.
Inhaltlich habe ich ja gar nichts gegen die hier zur Schau gestellte Partei. Ich habe sogar schon überlegt, ihm bei der Wahl im September meine Stimme zu geben; würde sie nicht auf Gedeih und Verderb eine Koalition mit Steinbrück und der SPD anstreben. Von denen halte ich nämlich weit weniger. Außerdem fühlt sich womöglich unser etatmäßiger Aufkleber "Rödelheim - Stadtteil gegen Rassismus" jetzt vielleicht nicht mehr ganz so einsam, zumal ich einen anderen Aufkleber (Mitte) von der Antifa dann doch entfernt habe. Ist ja auch nicht so, dass ich mein Gartentürchen zur Wahlkampfplattform machen möchte. Dassollen die, die gewählt werden wollen, bitteschön selbst erledigen und ihre eigenen Törchen, Autos, Garagen oder die von Freunden und Verwandten zukleistern. Mir egal.
Was mich viel mehr interessiert? Darf man das, oder grenzt das nicht schon fast an Sachbeschädigung? Immerhin hat mich niemand gefragt und ich hätte auch keine Zustimmung gegeben (Begründung siehe vorangehender Satz). Schließlich möchte ich nicht unfreiwillig zum Wahlhelfer machen.
Und denkt man genauer darüber nach, tun sich andere Fragen auf. Geschah dies womöglich auf Aufforderung oder unter Billigung durch die Grünen, oder ist die Partei selbst Opfer, weil sich irgendwer des Aufklebers so elegant zu entledigen wähnte? Oder war es ein übermotivierter Wahlkämpfer? Ist die Rastersuche nach potenziell interessierten Wahlbürgern derart weit fortgeschritten, dass diese jetzt auf diese oder ähnliche Art persönlich angesprochen werden sollen? Wenn dem so ist, sollten wir uns hierzulande weniger den Kopf darüber zerbrechen, welche Daten ausländische Geheimdienste absaugen - oder nicht?
Könnte ich jetzt womöglich den Aufkleber entfernen lassen und den Grünen in Rechnung stellen? Immerhin gibt es beispielsweise Rechtsprechungen, die Schnellrestaurants dazu verknackt haben, den offensichtlich von ihnen stammenden und über das Stadtgebiet weggeworfenen und verteilten Verpackungsmüll selbst einzusammeln. Ist doch hier ein ganz ähnlicher Fall, oder nicht?
Werde ich natürlich nicht machen. Solche ein Paradespießer bin ich dann doch nicht. Und mal sehen, ob noch mehr passiert.
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