Foto: Screenshot www.1und1.de |
Rödelheim. Auf der Suche nach einem neuen Anbieter für den nächsten Mobilfunkvertrag? Ein Tipp: Nicht nur auf den Preis schauen, sondern auch einen Blick auf den Kundenservice richten. Stichwort: Sonderkündigung und Kulanz.
Bei 1&1 schloss ich im Mai 2014 einen zweijährigen
Mobilfunkvertrag ab. 14,99 Euro im Monate für das Netz, 10 Euro für das
Telefon, ein HTC One. Mitte 2015 zeichnete sich ab, dass ich Anfang 2016
ins Ausland ziehen muss, ich informierte 1&1, fragte nach der
Möglichkeit zur Sonderkündigung - immerhin handelt es sich um höhere
Gewalt. Kein Problem, signalisierte man mir, ich solle nur einen Beweis
liefern. Ich schickte eine Kopie des Arbeitsvertrags. Ein paar Tage
später wurde die Sonderkündigung zum 21. Januar bestätigt - ein
Vierteljahr vor dem eigentlichen Vertragsende am 4. Mai. Die Vertragsleistungen würden dann eingestellt, teilte man mir mit.
Am 23. September erhielt ich einen auf 18. September datierten
Brief von 1&1. Darin wurde ich aufgefordert das Telefon
originalverpackt innerhalb von 10 Tagen zurückzuschicken. Andernfalls
würde man mir 379,99 Euro für das Telefon einziehen, das ja nur durch
den Vertrag verbilligt gewesen sei. Es taten sich Fragen auf:
Was ist mit den 200 Euro, die ich bis dato für das Telefon bezahlt
hatte - würden die verrechnet? Und womit sollte ich von Oktober bis 21.
Januar, dem neuen Vertragsende, telefonieren? Da der Brief darüber
keinen Aufschluss gab, rief ich die Hotline an am 23. Sepbember, kurz
nach 21 Uhr. Das Gespräch wurde von 1&1 aufgezeichnet, dauerte mit
einigem hin - und herverbinden runde 25 Minuten.
Bezüglich des Telefons sagte man mir (Frau Wenz), dass keine
Verrechnung stattfände. Der frühzeitige Vertragsaustritt handle sich ja
um eine "Kulanzleistung" und sie wisse nicht, auf welche Modalitäten man
sich geeinigt habe. Klartext: Kommt das Handy nicht pünktlich, sind 380
Euro futsch. Ob denn die bislang gezahlten 200 Euro (20 Monate a 10
Euro) verrechnet würden? Nein, war die Antwort. Heißt: 380 + 200 + 3
Monate Vertrag ohne Telefon a 25 Euro = 655 Euro, die ich aus "Kulanz"
zu zahlen hätten.
Würde 1&1 die gezahlten Monate verrechnen (380 - 200 = 180
Euro) bliebe bei drei Monaten ohne Telefon und demnach ohne
Nutzungsmöglichkeit des Vertrags, + 75 Euro, ein Minus von 255 Euro.
Wohlgemerkt: behielte ich den Vertrag, würden 3 x 25 Euro fällig, also
75 Euro. Genau das habe ich dann auch gemacht: Die Kündigung storniert.
Nun liegt das Telefon also 3 Monate stumm in der Schublade.
Kurz drauf erhielt ich eine Mail, die ziemlich zynisch klingt:
Kundennummer: 278262476
Vertrag: 48988277
Vertrag: 48988277
Sehr geehrter Herr XXX,
schön, dass Sie Ihre Entscheidung überdacht haben und uns weiterhin als Kunde die Treue halten.
Ihre Kündigung für Ihren 1&1 Mobilfunk Vertrag 48988277 haben wir gerne zurückgenommen.
Ihre Kündigung für Ihren 1&1 Mobilfunk Vertrag 48988277 haben wir gerne zurückgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane Berndt
--
1&1 Telecom GmbH
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Elgendorfer Straße 57
56410 Montabaur
Hauptsitz Montabaur, Amtsgericht Montabaur, HRB 22331
Geschäftsführer: Markus Huhn, Alessandro Nava, Martin Witt
Kleine Anekdote am Rande: 1&1 wirbt ja damit, dass man nach
Vertragsabschluss nach einem Tag lostelefonieren könne. Das mag aber nur
für das Unternehmen gelten, das den Vertrag gleich scharfschaltet,
obwohl die Lieferung und Freischaltung des Geräts rund eine Woche Zeit
beanspruchte. Immerhin: Also ich dies monierte, schrieb man mir 6 Euro
gut. Aber von sich aus wäre in Monatabaur darauf natürlich niemand
gekommen.
Aus Sicht der Wettbewerbsbehörde Bundesnetzagentur ist daran aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nichts zu rütteln. Den Sachverhalt kommentiert man dort so:
"Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt
grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das
betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Kündigung und
Rechnungslegung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten
seines Unternehmens.
Der Abschluss, die Änderung oder die Kündigung von Verträgen
beurteilen sich ausschließlich nach zivilrechtlichen Grundsätzen. Dabei obliegt
es allein den Zivilgerichten über die Rechtmäßigkeit getroffener vertraglicher
Regelungen zu entscheiden."
Gut: Rechtlich mag das alles hinkommen, aber an einem guten, langfristigen Kundenkontakt scheint beim Westerwälder Unternehmen wenig Interesse. Weiß man jetzt.
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