Feuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt.
An allen anderen Tagen ist es verboten.
Reden Sie mit Ihren Kindern.
Sprechen Sie mit Ihren Kinder über den richtigen Umgang und
die Gefahren von Feuerwerkskörpern.
Kein Müll in die Tonnen.
Bitte entsorgen Sie Ihren Müll aus Sicherheitsgründen nicht am
31.12., sondern am 01.01.2020.
Nichts Brennbares auf dem Balkon.
Lagern Sie während der Silvesternacht nichts Brennbares auf
dem Balkon und schließen Sie die Fenster.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Straftaten und Ordnungswidrigkeiten werden konsequent verfolgt
und können auch für Sie mietrechtliche Folgen haben.
Schadensersatzansprüche werden geltend gemacht.
Sollten Sie Straftaten dokumentieren (Videos / Fotos), können
Sie diese auch
anonym bei jeder Polizeidienststelle abgeben.
Notruf der Feuerwehr
112 / Notruf der Polizei 110
Das 11. Polizeirevier wünscht allen einen guten Rutsch und alles Gute für 2020.
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