Ein festgeschriebener seitlicher Überholabstand von 1,5 Metern und
höhere Bußgelder für das Parken auf Rad- und Gehwegen. Dies sind nur
zwei der zahlreichen Änderungen in der StVO, die direkte Auswirkung auf
Radfahrende haben.
mehr dazu:
Das Radfahrbüro der Stadt Frankfurt informiert.
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